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NFL: Josh Jacobs klagt gegen Polizei - Running Back will Herausgabe von Beweismitteln verhindern

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von ran.de

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Videoclip • 01:03 Min


Josh Jacobs geht juristisch gegen die Veröffentlichung von Videomaterial zu seinem Gewaltvorfall vor. Der Running Back der Green Bay Packers hat Klage gegen die örtliche Polizei eingereicht.

Josh Jacobs versucht mit allen Mitteln, das Videomaterial zu seinem Gewaltvorfall unter Verschluss zu halten.

Wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichten, reichte der Running Back der Green Bay Packers am Mittwoch beim Brown County Circuit Court in Wisconsin Klage gegen das Hobart-Lawrence Police Department ein.

Er beantragt unter anderem eine dauerhafte einstweilige Verfügung sowie eine Schutzanordnung, die den Zugang zu den Unterlagen beschränkt.

Betroffen sind laut Klageschrift Polizeiberichte, Funkprotokolle, Ermittlungsnotizen und vor allem Videoaufnahmen aus Jacobs’ Garage, die per Durchsuchungsbeschluss sichergestellt wurden.

Der 28-Jährige begründet seinen Schritt unter anderem mit Sicherheitsbedenken: Die Aufnahmen würden den Grundriss seines Hauses, Zugänge, Sicherheitstechnik und Wertgegenstände offenlegen. Da sein Spielplan und seine Reisetermine öffentlich bekannt seien, steige das Risiko von Einbrüchen und Belästigungen erheblich.

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Green Bay Packers: Josh Jacobs' Rückkehr nicht absehbar

Auch die Frau, mit der Jacobs im Mai aneinandergeraten war, geht gerichtlich gegen die Freigabe vor. Ihre Anwälte beantragten eine einstweilige Verfügung gegen die Polizeibehörde und verweisen auf den Schutz ihrer Privatsphäre.

Die NFL will das Video für ihre Untersuchung nach der Personal Conduct Policy einsehen. Jacobs steht seit Wochen auf der Commissioner’s Exempt List und darf weder trainieren noch spielen. Die Liga hat bislang nicht über eine mögliche Sperre entschieden.

Hintergrund ist der Vorfall vom 23. Mai in Jacobs’ Haus in Hobart. Laut Anklageschrift packte er die Frau in der Garage und warf sie zu Boden, sie erlitt dabei eine Verletzung. Später nahm er ihr das Handy ab und beschädigte es offenbar.

Am 23. September bekannte sich Jacobs im Zuge einer Einigung in den Anklagepunkten Körperverletzung und Sachbeschädigung, beides Vergehen, nicht schuldig, wollte sich aber nicht gegen den Vorwurf wehren (No Contest). Er wurde verurteilt und zu einer Geldstrafe verdonnert.

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