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FC Bayern München: Muss Max Eberl um eine Vertragsverlängerung bangen?
Veröffentlicht:
von Philipp Schmalzran Fußball Bundesliga
FC Bayern - Vincent Kompany in Sorge: "Schwer zu verkraften"
Videoclip • 01:17 Min
Der Vertrag von Max Eberl beim FC Bayern läuft im Sommer 2027 aus. Verlängert der Verein mit dem Sportvorstand? Oder muss der 52-Jährige um seinen Job bangen?
Max Eberl ist seit März 2024 Sportvorstand des FC Bayern München. Seither muss sich der 52-Jährige trotz einiger guter Verpflichtungen immer wieder Kritik gefallen lassen.
Im Sommer 2027 läuft sein Vertrag aus. Eine Verlängerung gilt demnach bislang nicht als gesichert. Das berichtet "Sport1".
Vor allem kostspielige Vertragsverlängerungen sowie angebliche "wiederholte Alleingänge" sollen innerhalb der Vereinsführung für Diskussionen sorgen. Zudem gibt es dem Bericht zufolge intern den Vorwurf, Eberl lasse sich in Verhandlungen "zu früh von Beratern umstimmen".
Auch das Fehlen einer gesunden Streitkultur wird offenbar kritisch bewertet. Darüber hinaus soll die Kaderplanung vor der laufenden Spielzeit phasenweise unstrukturiert verlaufen sein.
Der kommende Transfersommer dürfte für Eberl damit von entscheidender Bedeutung werden. Gelingt es ihm, den Kader nachhaltig zu verstärken, könnte das seine Position innerhalb des Vereins deutlich festigen.
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Eberl holte Kompany und Olise zum FC Bayern
Natürlich dürfte auch die Meinung von Bayern-Patron Uli Hoeneß am Ende eine große Rolle spielen.
Dieser stärkte Eberl zuletzt in einem Interview bei "DAZN" den Rücken, indem er erklärte, dass die Verpflichtung von Michael Olise "im Grunde auf Max zurückgeht".
Auch die Anstellung von Trainer Vincent Kompany geht auf das Konto des Sportvorstandes.
Verlängerungen von Dreesen und Freund wohl nur "reine Formsache"
Ähnliche Personalentscheidungen dürften die Position Eberls in den kommenden Monaten stärken.
Anders ist die Lage übrigens bei CEO Jan-Christian Dreesen und Sportdirektor Christoph Freund, deren Verträge ebenfalls im Sommer 2027 auslaufen. Eine Verlängerung gilt in beiden Fällen als "reine Formsache".





