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Schalke 04 legt Einspruch ein: Spielerverwechslung bei Platzverweis in Elversberg - darum griff der VAR nicht ein
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von SIDran Fußball Bundesliga
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Videoclip • 02:32 Min
Beim Spitzenspiel SV Elversberg gegen FC Schalke 04 gab es eine folgenschwere Verwechslung. Nun hat der Revierklub Einspruch eingelegt.
Zweitliga-Spitzenreiter Schalke 04 hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die obligatorische Sperre von Linksverteidiger Moussa Ndiaye eingelegt. Das gaben die Königsblauen am Tag nach dem 2:1 im Spitzenspiel bei der SV Elversberg bekannt. Ndiaye hatte in der 51. Minute von Schiedsrichter Michael Bacher wegen wiederholten Foulspiels die Gelb-Rote Karte gesehen - laut der Schalker Mitteilung ein "offensichtlicher Irrtum".
Die TV-Bilder belegten: Nicht Ndiaye foulte Elversberg Lukas Petkov, sondern Petkov stieg Ndiaye regelwidrig auf den rechten Fuß. Nach aktuellen Kriterien darf sich der VAR bei einer Ampelkarte jedoch nicht einschalten, das ändert sich erst ab der WM im Sommer und damit der neuen Saison. Insofern hatte die Gelb-Rote Karte für Ndiaye als Tatsachenentscheidung Bestand.
FC Schalke 04 hofft auf Ndiaye vs. Münster
Ob das auch mit der im Fall von Gelb-Rot obligatorische Sperre für ein Spiel passiert und Ndiaye damit im Heimspiel am Sonntag (13.30 Uhr/Sky) gegen Tabellenschlusslicht Preußen Münster fehlen wird, muss nun das DFB-Sportgericht entscheiden. Im September 2024 war der VfB Stuttgart mit seinem Einspruch bei einem ähnlichen Fall um Kapitän Atakan Karazor erfolgreich gewesen.
Und auch Schalke hatte bereits vor einem Monat erfolgreich Einspruch eingelegt, als das Strafmaß von Stürmer Edin Dzeko nach dessen Roter Karte gegen Hannover 96 nachträglich von zwei Spielen auf eine Partie reduziert wurde. Der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz sprach in der Urteilsbegründung am 19. März von einem "Sonderfall".



